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Leistungen

Prophylaxe

Indikation

Kaum jemand schafft es, seine Zähne vollständig frei von Belägen (Plaque) zu halten. Die Ablagerungen bestehen aus Milliarden von Bakterien, die in einem regen Stoffwechsel Säuren entwickeln. Die aggressiven Säuren verursachen Karies und lösen Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) bis hin zum Knochenabbau (Parodontitis) aus. Selbst mit gründlicher Zahnpflege schaffen es die meisten Patienten nicht, alle Nischen und Zahnzwischenräume in der Mundhöhle sauber von Bakterien zu halten.

Vorsorge

Eine zusätzliche professionelle Zahnreinigung (PZR) zur Entfernung schädlicher Belege wird empfohlen. Diese Intensivreinigung mit Spezialinstrumenten sollte alle sechs bis zwölf Monate durchgeführt werden. Falls ein kariesaktives Gebiss oder eine parodontale Vorschädigung vorliegt, sollte eine PZR alle drei bis sechs Monate erfolgen.

Ausführung

  • Gründliche Untersuchung der Mundhöhle und des Zahnsystems
  • Kontrolle der Mundhygienesituation
  • evtl. Erhebung der Indizes
  • bei Bedarf Beratung zur richtigen Putztechnik der Zähne
  • Erstellen eines optimalen Pflegeprogramms
  • Schonendes Entfernen aller harten (Zahnstein, Verfärbungen) und weichen (Plaque) Belägen mit Ultraschallgerät bzw. Handinstrumenten
  • Glättung und Politur der Kau-und Glattflächen
  • Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide und Interdentalbürste
  • Fluoridierung der Zähne zum Schutz des Zahnschmelzes
  • Informationen über Verhaltensmaßnahmen nach der Reinigung

Ziel einer PZR

Die PZR soll Zähne und erreichbare Wurzeloberflächen von harten und weichen Ablagerungen sowie versteckten bakteriellen Belägen befreien. Verfärbungen, die z.B. von Kaffee, Tee oder Zigaretten stammen, werden entfernt. Die Zähne werden an den Glatt- und Kauflächen poliert, um eine Neubildung von Belägen zu erschweren. Abschließend werden die Zähne mit einem Flouridlack versiegelt, der die Oberfläche aushärtet und schützt. Nun ist die Voraussetzung geschaffen, dass der Patient seine Mundhygiene optimal weiterführen kann.

Kosten

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten für eine PZR nicht übernommen. Manche Zahnzusatzversicherungen bezahlen die PZR teilweise oder vollständig.

Sollten Sie noch Fragen haben, beraten wir Sie gern!